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BB 2019, 3009
 
BGH: Ordnungsgemäße Widerrufsinformation in Verbraucherdarlehensvertrag zur Finanzierung eines Kfz-Erwerbs

a) Die Information über den Verzugszinssatz und die Art und Weise seiner etwaigen Anpassung nach Art. 247 § 3 Abs. 1 Nr. 11 EGBGB erfordert nicht die Angabe des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden konkreten Prozentsatzes.

BB 2019, 3009

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