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BB 2008, 173
 
BGH: Notwendigkeit der gesonderten Revisionsbegründung nach Zulassung der Revision

Mit Beschluss vom 20.12.2007 – III ZR 27/06 – entschied der BGH: Nach Zulassung der Revision ist eine gesonderte Revisionsbegründung – sei es auch nur in Form einer Bezugnahme gemäß § 551 Abs. 3 S. 2 ZPO – stets notwendig, und zwar auch dann, wenn bereits die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die gemäß § 551 Abs. 3 S. 1 ZPO für eine Revisionsbegründung erforderlichen Elemente enthält. …

BB 2008, 173

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