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BB 2013, 1665
 
BGH: Nachweis der konkreten Kausalität einer Kapitalmarktinformation für den Willensentschluss des Anlegers

Auf den Nachweis der konkreten Kausalität einer Kapitalmarktinformation für den Willensentschluss des jeweiligen Anlegers kann im Rahmen des Anspruchstatbestandes des § 826 BGB auch dann nicht verzichtet werden, wenn eine Kapitalmarktinformation extrem unseriös ist. Eine “generelle” – unabhängig von der Kenntnis des potentiellen Anlegers postulierte – Kausalität einer falschen Werbeaussage ist unter Schutznormaspekten unvertretbar.…

BB 2013, 1665

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