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BB 2019, 2881
 
BGH: Konkrete Berechnung des Kündigungsschadens bei vorzeitiger Beendigung eines Mietkauf- oder Leasingvertrags

a) Bei vorzeitiger Beendigung eines Mietkauf- oder Leasingvertrags ist der Kündigungsschaden des Mietverkäufers/Leasinggebers konkret zu berechnen, wenn sich eine von ihm verwendete Formularbestimmung über die Abzinsung der Mietkauf- beziehungsweise Leasingraten als unwirksam erweist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 26. Juni 2002 – VIII ZR 147/01, BGHZ 151, 188, 195 mwN).

BB 2019, 2881

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