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BB 2019, 321
 
BGH: Kartellbußgeldverfahren – Gebot der Vernehmung eines (präsenten) Zeugen – Flüssiggas III

Die Möglichkeit, einen (präsenten) Zeugen sofort zu vernehmen, kann – auch wenn § 245 Abs. 2 StPO im Bußgeldverfahren unanwendbar ist – ein Umstand sein, der für die Reichweite der Aufklärungspflicht des Tatrichters bedeutsam und bei der Ermessensausübung nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG zu berücksichtigen ist.

BB 2019, 321-322

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