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BB 2024, 1090
 
BGH: Insolvenzverfahren – Verhältnis Gerichtsstandsbestimmungsverfahren und Unterbrechung des Verfahrens gem. § 240 ZPO

a) Die Unterbrechung des Verfahrens gemäß § 240 ZPO nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der beklagten Partei steht einem Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nicht entgegen (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 26. Juli 2022 – X ARZ 3/22, NJW 2022, 2936 Rn. 36).

BB 2024, 1090

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