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BB 2021, 1729
 
BGH: Gesamtvertrag USB-Sticks und Speicherkarten – Erhöhung der Vergütung nach Vertragsbeendigung

a) Die Partei eines Gesamtvertrags, die nach Vertragsbeendigung eine Erhöhung der Vergütungssätze begehrt, trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine Änderung der Sachlage eingetreten ist, die eine solche Abänderung rechtfertigt (Festhaltung an BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 I ZR 189/11, GRUR 2013, 1037 Rn. 41 = WRP 2013, 1357 – Weitergeltung als Tarif, mwN).

BB 2021, 1729

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