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BB 2020, 1345
 
BGH: Fehlendes Rechtsschutzinteresse für einen Insolvenzeröffnungsantrag bei Verfolgung sachfremder Zwecke

Ein Eröffnungsantrag, der unabhängig von den Vermögensverhältnissen des Schuldners und etwa bestehenden Ansprüchen gegen Gesellschafter, Geschäftsführer und Anfechtungsgegner ausschließlich auf eine Abweisung des Antrags mangels einer die Kosten des Insolvenzverfahrens deckenden Masse gerichtet ist, ist wegen Fehlens eines Rechtsschutzinteresses unzulässig.

BB 2020, 1345

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