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BB 2019, 2433
 
BGH: Ersatzfähigkeit eines Verspätungsschadens kumulativ neben dem Schadensersatzanspruch wegen Entwertung des Transportguts

a) Ein Verspätungsschaden im Sinne des Art. 23 Abs. 5 CMR, der mit einem außerdem entstehenden Güterschaden im Sinne von Art. 23 Abs. 1 CMR zusammentrifft, ohne dass zwischen beiden Schäden ein kausaler Zusammenhang besteht, ist kumulativ neben dem Anspruch auf Schadensersatz wegen der Beschädigung oder des Verlusts des Transportgutes ersatzfähig.

BB 2019, 2433-2434

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