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BB 2025, 2049
 
BGH: Entzifferbare Namenswiedergabe bei einfacher Signatur gem. § 130a Abs. 3 S. 1 Alt. 2 ZPO

Bei einfacher Signatur gem. § 130a Abs. 3 S. 1 Alt. 2 ZPO muss die Namenswiedergabe so entzifferbar sein, dass sie von den Empfängern des Dokuments ohne Sonderwissen oder Beweisaufnahme einer bestimmten Person als Verantwortlicher zugeordnet werden kann (Anschluss an BGH, Beschluss vom 7. September 2022 – XII ZB 215/22, Rn. 11, juris).

BB 2025, 2049

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