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BB 2014, 705
 
BGH: Einseitiges Anpassungsrecht bzgl. Nebenkostenvorauszahlung in AGB-Gewerberaummietvertrag

a) Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, wenn die Vertragsparteien bei der Gewerberaummiete in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbaren, dass der Vermieter im Anschluss an Nebenkostenabrechnungen die Höhe der Nebenkostenvorauszahlungen durch einseitige Erklärung anpassen darf (im Anschluss an Senatsurteil vom 26.9.2012 – XII ZR 112/10 – NJW 2013, 41).

BB 2014, 705

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