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BB 2021, 2754
 
BGH: Derzeit keine aktive Benutzungspflicht des beA zur Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes bei Störung des Faxgeräts

Bis zum Eintritt der aktiven Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs für Rechtsanwälte spätestens ab dem 1. Januar 2022 (vgl. § 130d ZPO in der ab dem 1. Januar 2022 geltenden Fassung) besteht für die Rechtsanwaltschaft keine allgemeine Pflicht, sich mit den Anforderungen und der Funktionsweise der Erstellung und des Versands elektronischer Dokumente auseinanderzusetzen. …

BB 2021, 2754

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