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BB 2018, 258
 
BGH: Beurkundender Notar zur Prüfung der Vertretungsmacht des Vertreters verpflichtet

§ 17 Abs. 1 BeurkG verpflichtet den Notar bei der Vornahme von Beurkundungen, an denen Vertreter beteiligt sind, die Existenz des Vertretenen und grundsätzlich auch die Vertretungsmacht des Vertreters zu prüfen.

BB 2018, 258

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