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BB 2014, 1473
 
BGH: Anwendung der Grundsätze von Treu und Glauben im Rahmen der abändernden Annahme eines Vertragsangebots

a) Die Grundsätze von Treu und Glauben erfordern, dass der Empfänger eines Vertragsangebots seinen davon abweichenden Vertragswillen in der Annahmeerklärung klar und unzweideutig zum Ausdruck bringt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 22.7.2010 – VII ZR 129/09, BauR 2010, 1929 Rn. 26 = NZBau 2010, 628).

BB 2014, 1473

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