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BB 2016, 1601
 
BGH: Anleihegläubiger – kein Kündigungsrecht bei finanziellen Schwierigkeiten

Dem Gläubiger einer Anleihe steht trotz Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Schuldnerin kein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB zu, wenn die Schuldnerin zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung bereits Sanierungsbemühungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz von 1899 beabsichtigt und zeitnah entfaltet hat.

BB 2016, 1601

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