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BB 2008, 2749
 
BGH: Zur Haftung eines Treugebers für Gesellschaftsschulden

Mit Urteil vom 11.11.2008 – XI ZR 468/07 – entschied der BGH, dass ein Treugeber, der nicht selbst Gesellschafter einer Personengesellschaft wird, sondern für den ein Gesellschafter den Geschäftsanteil treuhänderisch hält, nicht analog §§ 128, 130 HGB persönlich für Gesellschaftsschulden haftet.

BB 2008, 2749

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