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BB 2009, 729
 
BGH: Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest

Mit Urteil vom 27.3.2009 – V ZR 30/08 – hat der BGH entschieden, dass Baustoffe, die bei der Errichtung eines Wohnhauses gebräuchlich waren, später aber als gesundheitsschädlich erkannt worden sind, einen offenbarungspflichtigen Sachmangel begründen können. Das sei jedenfalls dann anzunehmen, wenn Baumaterialien Stoffe enthalten, die schon in geringen Dosen karzinogen wirken, …

BB 2009, 729

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