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BB 2018, 1217
 
BGH: Bierwerbung mit der Angabe “bekömmlich” ist unzulässig

Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hat mit Urteil vom 17.5.2018 – I ZR 252/16 – entschieden, dass die Verwendung des Begriffs “bekömmlich” in einer Bierwerbung unzulässig ist. Denn nach Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 sind bei alkoholischen Getränken mit mehr als 1,2 Volumenprozent gesundheitsbezogene Angaben nicht nur in der Etikettierung der Produkte, …

BB 2018, 1217-1218

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