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BB 2009, 1443
 
BFH: Vorabgewinnanteile bei Aufteilung des GewSt-Messbetrags einer Mitunternehmerschaft

Der BFH hat durch Beschluss vom 7.4.2009 – IV B 109/08 – entschieden: Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass Vorabgewinnanteile für die Bemessung des Anteils eines Mitunternehmers am Gewerbesteuermessbetrag nicht zu berücksichtigen sind.

BB 2009, 1443

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