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BB 2009, 2395
 
BFH: Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Der BFH hat durch Urteil vom 25.6.2009 – IV R 3/07 – entschieden: Wird ein Gesellschaftsanteil unter einer aufschiebenden Bedingung veräußert, geht das wirtschaftliche Eigentum an dem Gesellschaftsanteil grundsätzlich erst mit dem Eintritt der Bedingung auf den Erwerber über, wenn ihr Eintritt nicht allein vom Willen und Verhalten des Erwerbers abhängt.

BB 2009, 2395

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