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BB 2018, 2005
 
BFH: Steuerermäßigung bei Zusammentreffen von Erwerben von Todes wegen und Vorerwerben

Die nach § 35b Satz 1 EStG begünstigten Einkünfte müssen aus der Veräußerung eines Vermögensgegenstandes herrühren, der sowohl von Todes wegen erworben worden ist als auch tatsächlich der Erbschaftsteuer unterlegen hat; der in Anspruch genommene persönliche Freibetrag (§ 16 ErbStG) ist anteilig abzuziehen.

BB 2018, 2005-2006

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