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BB 2020, 1814
 
BFH: Schenkungsteuerrechtliche Begünstigung von Betriebsvermögen: Junges Verwaltungsvermögen – Aktivtausch

Zum nicht begünstigten jungen Verwaltungsvermögen i. S. des § 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG i. d. F. des ErbStRG gehört jedes einzelne Wirtschaftsgut des Verwaltungsvermögens, das sich weniger als zwei Jahre vor dem Stichtag durchgehend im Betriebsvermögen befand. Es ist keine gruppenbezogene Betrachtung vorzunehmen.

BB 2020, 1814

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