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BB 2019, 341
 
BFH: Rechnungsmerkmal “vollständige Anschrift” bei der Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug

Für die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug ist erforderlich, dass der Leistungsempfänger eine Rechnung besitzt, in der eine Anschrift des Leistenden genannt ist, unter der jener postalisch erreichbar ist.

BB 2019, 341

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