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BB 2020, 1560
 
BFH: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch Sachverständigengutachten

§ 198 BewG eröffnet dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen, als er sich aus den typisierenden Bewertungsvorschriften des BewG ergäbe. Die Nachweislast geht über die Darlegungs- und Feststellungslast hinaus.

BB 2020, 1560

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