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BB 2008, 1143
 
BFH: Lotteriesteuerpflicht einer an eine genehmigte Lotterie angehängten Lotterie

Mit Urteil vom 2.4.2008 – II R 4/06 –entschied der BFH, dass die eigene Verlosung von Gewinnen nicht Voraussetzung für eine Lotterie ist. Eine Lotterie kann auch in der Weise veranstaltet werden, dass ein nach außen Spielgemeinschaften und -verträge lediglich vermittelndes Unternehmen sich an eine bereits bestehende andere Lotterie anschließt. Der BFH bejahte auch die Vereinbarkeit mit EG- und Verfassungsrecht: Die Lotteriesteuer weist nicht die typischen Merkmale der Mehrwertsteuer auf, …

BB 2008, 1143

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