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BB 2019, 2517
 
BFH: Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Krankenbeförderung; Endbescheid im finanzgerichtlichen Verfahren

Die Krankenbeförderung i. S. des § 3 Nr. 5 Satz 1 KraftStG setzt voraus, dass kranke Menschen befördert werden. Steuerbefreit sind nur Fahrzeuge, die ausschließlich für Fahrten im Zusammenhang mit der Behandlung kranker Menschen verwendet werden (Anschluss an BFH-Urteil vom 13.09.2018 – III R 10/18, BFHE 262, 532).

BB 2019, 2517

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