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BB 2024, 2261
 
BFH: Keine Verletzung rechtlichen Gehörs durch Anwendung der Begründungserleichterung des § 116 Abs. 5 S. 2 Halbs. 2 FGO auch bei Zurückverweisung

NV: Aus dem Umstand, dass der Bundesfinanzhof (BFH) von der Begründungserleichterung des § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) Gebrauch gemacht hat, kann nicht geschlossen werden, dass er das rechtliche Gehör der Verfahrensbeteiligten verletzt hat.

BB 2024, 2261

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