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BB 2017, 2069
 
BFH: Kein Abzug anteiliger Vorsteuern aus der Errichtung eines Verwaltungsgebäudes einer Lotsenbrüderschaft beim Seelotsen

Umsatzsteuer auf von einer Lotsenbrüderschaft bezogene Eingangsleistungen, die sie zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Selbstverwaltungsaufgaben verwendet, kann der der Lotsenbrüderschaft zugehörige Seelotse nach anteiliger Umlegung auf ihn – auch unter Beachtung des Grundsatzes der Neutralität der Mehrwertsteuer – nicht als Vorsteuer abziehen.

BB 2017, 2069

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