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BB 2016, 1685
 
BFH: Der “wirtschaftliche Zusammenhang” in § 34c Abs. 1 S. 4 EStG bestimmt sich nach dem Veranlassungsprinzip – Gesonderte Feststellung der Einkünfte von Personengesellschaftern

Ob Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen mit den den ausländischen Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen i. S. des § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, bestimmt sich nach dem Veranlassungsprinzip (§ 4 Abs. 4 EStG).

BB 2016, 1685

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