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BB 2016, 1366
 
BFH: Beteiligungserträge gemeinnütziger Körperschaften sind auch dann steuerfrei, wenn sie aus gewerblich geprägten Personengesellschaften stammen

Beteiligt sich eine gemeinnützige Stiftung an einer gewerblich geprägten vermögensverwaltenden Personengesellschaft, unterhält sie auch dann keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wenn die Personengesellschaft zuvor originär gewerblich tätig war (Fortsetzung des BFH-Urteils vom 25.5.2011 I R 60/10, BFHE 234, 59, BStBl II 2011, 858).

BB 2016, 1366

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