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BB 2008, 1983
 
BFH: Bei Verdacht einer Steuerstraftat muss Finanzbehörde ihre Kenntnisse ohne eigene Prüfung an die Strafverfolgungsbehörden weiterleiten

Mit Beschluss vom 14.7.2008 – VII B 92/08 – hat der BFH klar gestellt, dass die Finanzbehörde bei Verdacht einer Steuerstraftat zur Weiterleitung ihrer Erkenntnisse an die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet ist, ohne selbst den Verdacht zu prüfen. Die Mitteilungspflicht entsteht bereits beim Anfangsverdacht, also bei zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten, und nicht erst bei hinreichendem Tatverdacht. …

BB 2008, 1983

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