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BB 2008, 2096
 
BFH: Pflicht zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens

Wie der BFH durch Urteil vom 29.4.2008 – VIII R 5/06 – entschieden hat, verpflichtet das Legalitätsprinzip die Strafverfolgungsbehörden nach Eingang einer Selbstanzeige zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens, in dem die Straffreiheit nach § 371 Abs. 1 und 3 AO geprüft wird. Die Einleitung dieses Verfahrens hemmt die Festsetzungsfrist für Hinterziehungszinsen. Ausnahme: Die Einleitung des Strafverfahrens stellt sich nach den für die Strafverfolgungsbehörden zum Zeitpunkt der Einleitung bekannten oder ohne Weiteres erkennbaren Umständen als greifbar rechtswidrig dar. …

BB 2008, 2096

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