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BB 2009, 2619
 
BFH: Keine Verzinsung vor Fälligkeit für Einfuhrumsatzsteuer

Der BFH hat durch Urteil vom 23.9.2009 – VII R 44/08 – entschieden: Als Einfuhrabgabe unterliegt die Einfuhrumsatzsteuer den sinngemäß geltenden Vorschriften für Zölle, weshalb ein sich bei der Festsetzung von Einfuhrumsatzsteuer ergebender Unterschiedsbetrag nicht nach § 233a AO zu verzinsen ist. Für den Fall, dass Einfuhrabgaben zu erstatten sind, schließt es das Gemeinschaftsrecht in Art.…

BB 2009, 2619

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