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BB 2009, 579
 
BFH: Ermäßigter Steuersatz bei Abgabe zubereiteter Speisen?

Ein Party-Service lieferte zubereitete Speisen. Gegen gesondert berechnetes Entgelt überließ er zusätzlich Geschirr und Besteck, das nach Abholung vom Kunden gereinigt wurde. Hierfür wollte er den ermäßigten Steuersatz angewandt wissen. Der BFH hat durch Urteil vom 18.12.2008 – V R 55/06 – entschieden:

BB 2009, 579

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