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BB 2019, 595
Otte-Gräbener 
BB-Kommentar zu OLG Köln, Beschluss vom 24.08.2018, 4 Wx 4/18

Eine Satzungsdurchbrechung bezeichnet einen Gesellschafterbeschluss, der für den Einzelfall eine von der Satzung abweichende Regelung trifft, ohne aber den Satzungstext selbst zu ändern (Hoffmann, in: Michalski u. a., GmbHG, 3. Aufl. 2017, § 53, Rn. 35). Fraglich ist, unter welchen Voraussetzungen die Gesellschafter einen satzungsdurchbrechenden Beschluss wirksam fassen können, …

Otte-Gräbener, BB 2019, 595

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