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BB 2017, 1280
Zimmermann 
BB-Kommentar zu BAG, Beschluss vom 21.02.2017, 1 ABR 62/12

Auf Grundlage von Gestellungsverträgen werden in Deutschland mehrere tausend DRK-Schwestern in Kliniken und anderen Einrichtungen als Pflegekräfte eingesetzt. Hier stellt sich die Frage, ob diese Tätigkeit als Arbeitnehmerüberlassung zu qualifizieren ist und die strengen Regelungen des AÜG greifen. Das BAG hat das jetzt bejaht.

Zimmermann, BB 2017, 1280

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