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BB 2024, 1148
Jesgarzewski 
BB-Kommentar zu BAG, Beschluss vom 12.12.2023, 7 ABR 23/22

Die Gesamtschwerbehindertenvertretung möchte an Betriebsversammlungen in einem Betrieb ohne eigene Schwerbehindertenvertretung teilnehmen. Sie hatte den Betriebsrat in der Vergangenheit bereits mehrfach erfolglos aufgefordert, sie über stattfindende Betriebsversammlungen zu informieren und zu diesen einzuladen, um die Rechte der dort vorhandenen schwerbehinderten Kollegen wahrnehmen zu können.

Jesgarzewski, BB 2024, 1148-1149

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