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BB 2019, 2984
Bach 
BB-Kommentar zu BGH, Beschluss vom 05.06.2019, 1 StR 208/19

Unter der gültigen Rechtslage ist mit dem Erlass eines Strafurteils nunmehr stets die Einziehung nach § 73 Abs. 1 StGB anzuordnen, wenn “der Täter . . . durch eine rechtswidrige Tat oder für sie etwas erlangt” hat und gilt dies auch im (Steuer-)Strafverfahren.

Bach, BB 2019, 2984

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