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BB 2017, 114
Lieb 
BB-Kommentar zu ,

Mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20.4.2007 wird die Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) auf 67 Jahre angehoben. Betriebliche Versorgungszusagen sehen häufig noch eine Altersgrenze von 65 Jahren vor. Das BAG hat festgestellt, dass mit einer Altersgrenze von 65 Jahren in einer Pensionszusage regelmäßig die Regelaltersgrenze der GRV gemeint ist.

Lieb, BB 2017, 114

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