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BB 2017, 1139
 
BAG: Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags wegen eines vorübergehenden Bedarfs an der Arbeitsleistung

Ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags liegt nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG vor, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht. Ein vorübergehender Beschäftigungsbedarf kann u. a. durch einen zeitweiligen Anstieg des Arbeitsvolumens im Bereich der Daueraufgaben des Arbeitgebers entstehen.

BB 2017, 1139-1140

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