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BB 2009, 2645
 
BAG: Wirksame Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages

Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 18.11.2009 – 4 AZR 491/08 – wie folgt: Der Abschluss eines Firmentarifvertrages in Vertretung für einen anderen Arbeitgeber setzt neben der Bevollmächtigung zur Abgabe der Willenserklärung voraus, dass der Vertreter erkennbar im Namen des Vertretenen gehandelt hat. Neben der ausdrücklichen Nennung als Tarifvertragspartei kann sich dies auch aus den Umständen ergeben. …

BB 2009, 2645

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