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BB 2008, 2290
 
BAG: Veranlasste Eigenkündigung des Arbeitnehmers

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 2.7.2008 – 4 AZR 246/07 – wie folgt: Eine vom Arbeitgeber veranlasste Eigenkündigung des Arbeitnehmers liegt auch dann vor, wenn zwar der Arbeitsplatz vorrangig nur verlagert und der Arbeitnehmer versetzt werden sollte, der Arbeitnehmer aber mit einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers rechnen musste, falls er der Versetzung widerspräche.

BB 2008, 2290

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