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BB 2022, 2483
 
BAG: Urlaubsabgeltung – AGB-Verfallklausel – Quotelung des Urlaubsanspruchs

§ 202 Abs. 1 BGB, dem zufolge die Verjährung bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsgeschäft erleichtert werden kann, bezweckt einen umfassenden Schutz gegen im Voraus vereinbarte Einschränkungen von Haftungsansprüchen aus vorsätzlichen Schädigungen. Vertragliche Ausschlussfristenregelungen, die solche Ansprüche in zeitlicher Hinsicht beschränken, sind nichtig (Rn. 17).

BB 2022, 2483

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