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BB 2024, 1715
 
BAG: Unwirksame Arbeitnehmerüberlassung – Offenlegungs- und Konkretisierungspflichten

Zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer kommt nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis zustande, wenn der Arbeitsvertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer aus einem der in § 9 Abs. 1 AÜG aufgeführten Gründe unwirksam ist und der Arbeitnehmer keine Festhaltenserklärung abgibt.

BB 2024, 1715

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