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BB 2024, 2356
 
BAG: Tarifvertraglicher Mehrurlaub – Manteltarifvertrag für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie des Saarlandes – ein Jahr übersteigende Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers

Die Tarifvertragsparteien können grundsätzlich Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG gewährleisteten und von §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigen, frei regeln und diese von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig machen (Rn. 18).

BB 2024, 2356

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