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BB 2016, 2803
 
BAG: Steuerschaden bei Zahlung einer Abfindung vor Fälligkeit – Auslegung eines Vergleichs

Bei der Auslegung atypischer Willenserklärungen nach §§ 133, 157 BGB können die Interessenlage einer Partei bzw. ihre (einseitigen) Vorstellungen nur dann maßgeblich sein, wenn sie für die andere Vertragspartei bei Vertragsschluss erkennbar waren.

BB 2016, 2803

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