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BB 2010, 836
Heuchemer 
BAG: Pflicht des Arbeitgebers zur Wahrung der Interessen seiner Arbeitnehmer (Urteil vom 24.09.2010, 8 AZR 444/08)

Die Pflicht jedes Vertragspartners, auf die Rechte und Interessen des anderen Rücksicht zu nehmen, kann grundsätzlich den Arbeitgeber verpflichten, seine Arbeitnehmer bei der Wahrung oder Entstehung ihrer Ansprüche, die gegenüber Dritten entstehen können, zu unterstützen. Die Verletzung einer solchen Pflicht zur Interessenwahrung (Fürsorgepflicht) kann Schadensersatzansprüche der Arbeitnehmer auslösen. …

Heuchemer, BB 2010, 836 (Urteil vom 24.09.2010, 8 AZR 444/08)

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