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BB 2016, 1459
 
BAG: Personelle Kontinuität der Betriebsratstätigkeit als sonstiger Sachgrund bei befristeten Arbeitsverträgen

Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Die Aufzählung möglicher Sachgründe in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 8 TzBfG ist nicht abschließend, wie sich aus dem Wort “insbesondere” ergibt. Allerdings können sonstige, in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 8 TzBfG nicht genannte Sachgründe die Befristung eines Arbeitsvertrags nur dann rechtfertigen, …

BB 2016, 1459

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