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BB 2017, 1395
 
BAG: Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung – Änderung des Anforderungsprofils

Die Bindungswirkung nach § 559 Abs. 2 ZPO entfällt, wenn die Feststellungen des Landesarbeitsgerichts unklar, lückenhaft oder widersprüchlich sind. Solche Mängel sind auch ohne Verfahrensrüge i. S. v. § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b, § 559 Abs. 1 Satz 2 ZPO von Amts wegen zu berücksichtigen.

BB 2017, 1395

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