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BB 2018, 51
 
BAG: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abgeltung von Überstunden und Freizeitansprüchen

Eine Beschwerde nach § 87 Abs. 1 ArbGG ist unzulässig, wenn der Rechtsmittelführer in der Beschwerdeinstanz im Wege der Antragsänderung ausschließlich neue prozessuale Anträge geltend macht. Das Rechtsmittel dient dann nicht mehr der Beseitigung der erstinstanzlichen Beschwer.

BB 2018, 51

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